Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und DGUV Vorschrift 2 sind Sie als Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich.
Wir unterstützen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkraft und zukünftig als Brandschutzbeauftragter und erbringen auf Wunsch weitere Dienstleistungen für Sie.
Diese und weitere Dienstleistung bieten wir Ihnen im Bereich Arbeitssicherheit an:
- Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagements
- Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln und Betriebsanlagen
- Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
- Sicherheitstechnische Begehungen
- ASA-(Arbeitsschutz-Ausschuss)-Sitzungen
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
- Erstellen von Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen
- Erstellen des Gefahrstoffkatasters
- Erstellen des Licht- und Lärmkatasters